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Rüstungsexportbericht 2022 der GKKE
Die GKKE fordert:
1. Eckpunkte für Rüstungsexportkontrollgesetz schärfen: Die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für ein künftiges Rüstungsexportkontrollgesetz sind unzureichend. Die GKKE fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag dazu auf, die Lücken in der Ausarbeitung des künftigen Gesetzes zu schließen.
2. Keine Rüstungsexporte für Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate: Die GKKE fordert die Bundesregierung dazu auf, sämtliche Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate ausnahmslos zu versagen.
3. Rüstungsexporte an die Ukraine kontrollieren: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte bei sorgfältiger Abwägung von möglichen Eskalationsrisiken in jedem Einzelfall berücksichtigt werden.
4. Entwicklungszusammenarbeit und Zivile Konfliktprävention stärken: Die GKKE verweist mit Sorge darauf, dass das Sondervermögen und das Bekenntnis der Bundesregierung zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO eine budgetäre Priorisierung des Verteidigungsetats zu Ungunsten von Entwicklungszusammenarbeit und ziviler Konfliktprävention bedeutet.
5. Europäische Rüstungsexportkontrolle vor weiterer Rüstungszusammenarbeit stärken: Europäische Rüstungskooperation darf nicht Vorrang vor einer restriktiven europäischen Rüstungexportpolitik gewinnen.
6. Rüstungsunternehmen in die Pflicht nehmen: Unternehmen, die Rüstungsgüter ausführen, verursachen Gefahren in den Empfängerregionen.
Zur Studie: https://www.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/GKKE_Ruestungsexportbericht_2022_Presseversion.pdf