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Stuttgart dient als Kulisse für die Aktionen der Gruppierung
Selbstdarstellung, Inszenierungen, um gegen Fremde zu hetzen und für "eine Volksgemeinschaft" zu werben, sind Markenzeichen der Identitären Bewegung. Dabei darf die IB als "gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden. So hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, was die Identitären im Eilverfahren verhindern wollten. Nach der Auffassung des Gerichts "dürfen die Verfassungsschützer die Öffentlichkeit über die Bestrebungen der IB unterrichten. Deren Forderung nach einer „ethnischen Reinheit“ aller Völker verletze die Menschenwürde und die Agitation gegen Migranten."
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