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„Politische Bildung ist nicht wertneutral“
Zur Studie: Welche Bedeutung kommt den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot, insbesondere dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz) zu, wenn Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren? Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger_innen in Ministerien und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Gerichte, die mit diesen Fragen konfrontiert werden. Hierbei wird verdeutlicht, dass die Grund- und Menschenrechte einen zentralen rechtlichen Maßstab für die schulische und außerschulische Bildung bilden.